Rolloutmanager

Rolloutmanager

Wann tausche ich welchen Zähler?

Das Tool für Strategie und operative Umsetzung.

Herausforderung

Durch das am 02.09.2016 beschlossene „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ (GDEW) sind die Netzbetreiber, welche sich bis zum 30.06.2017 als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei der Bundesnetzagentur angemeldet hatten, verpflichtet innerhalb der gesetzlichen Fristen und Vorgaben intelligente Messsysteme (iMSys) bzw. moderne Messeinrichtungen (mME) in ihrem Netzgebiet zu verbauen.

Die Zeitfenster sind fest, und durch die stetige Verzögerung der Zertifizierung von geeigneten Messsystemen durch das BSI verringert sich der zeitliche Handlungsrahmen für den Ausroller. Nach letzten Informationen des BSI plant dieses den offiziellen Start des Smart-Meter-Rollouts für Ende Januar 2019. Der Rollout der „kleineren“ iMSys (6.000 – 10.000 kWh Jahresverbrauch) sowie der „optionalen“ Wechsel (bei Zählern < 6.000 kWh Jahresverbrauch Tausch mind. gegen eine mME) soll spätestens 2020 beginnen. Spätestens im Jahr 2032 soll der gesamte Rollout abgeschlossen sein. Hinzu kommt die Vorgabe des GDEW, dass innerhalb der ersten drei Jahre (also bis Ende 2019) mindestens 10 % der Pflichteinbauten durchgeführt sein müssen. Diese Vorgaben stellen eine hohe logistische Herausforderung für den Netzbetreiber dar. Daneben gibt es viele weitere Punkte, die berücksichtigt werden müssen.

Zunächst einmal muss festgestellt werden, welche Zähler der Wechselpflicht unterliegen (Einbaupflicht eines iMSys) und für welche die Option (Einbaupflicht einer mME, iMSys optional) gilt. Bei Gebäuden, die beide Zählervarianten enthalten, müsste entschieden werden, ob genau nach Mindestvoraussetzung gewechselt wird oder direkt alle Zähler durch ein iMSys ersetzt werden. Ein weiterer Einflussfaktor ist die Zählerart. Zurzeit gibt es grob unterteilt drei Arten von Zählern, die verbaut sind. Ein analoger Zähler verfügt über ein mechanisches Rollenzählwerk mit analoger Anzeige. Seine Eichfrist beträgt 16 Jahre, diese kann jedoch um jeweils 5 Jahre verlängert werden, wenn einige Stichproben einer Charge zur Prüfung geschickt werden und diese bestehen. Ein elektronischer Zähler ist etwas moderner und verfügt über eine digitale Anzeige des Zählerstandes. Seine Eichfrist beträgt 8 Jahre, jedoch ist auch hier eine Verlängerung der Eichfrist möglich. Nach letzten Informationen soll es ein Qualifikationsverfahren geben. Damit können moderne Messeinrichtungen eine Verlängerung der Eichfristen um bis zu acht Jahre erhalten. Ohne das bestandene Qualifikationsverfahren ist nur eine Verlängerung um maximal zwei Jahre möglich. Der sogenannte RLM-Zähler, ein elektronischer Zähler mit Speicherfähigkeit, der bereits heute – meist über Modem - fernausgelesen wird, wird in der Praxis meist direkt nach Ablauf der Ersteichfrist ausgetauscht. Diese Zählerart ist bei Abnehmern mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch verbaut. Je nach Zählerart ist also zu prüfen, wann die Eichfrist abläuft und ob der Zähler zu diesem Zeitpunkt im Rollout berücksichtigt und getauscht wird bzw. werden muss, oder ob dessen Eichfrist verlängert wird und er zunächst an Ort und Stelle verbleibt.

Ein wichtiger Aspekt des Rollouts sind Kosten und Erlöse. Ein neuer Zähler und ein Gateway kosten Geld, ebenso die Einrichtung eines Systems für die Vernetzung und den Datenfluss. Auch die Tätigkeit des Zählerwechsels verursacht Kosten, z.B. Personalkosten für die Monteure. Auf der Erlösseite findet sich der Erlös für den Messstellenbetrieb des „alten“ Zählers, welcher über die Netzentgelte eingeholt wird. Der Erlös für die „neue“ Messeinrichtung fällt aus den Netzentgelten heraus und richtet sich nach dem Preisblatt des „neuen“ Messstellenbetreibers, welcher die gesetzlichen Preisobergrenzen einzuhalten hat. Hinzu kommen schließlich die kalkulatorischen Kosten, die ein alter Zähler gemäß Anreizregulierungsverordnung verursacht (sogenannte CAPEX) und die der Netzbetreiber in der Kostenprüfung der Regulierungsbehörde melden kann. Werden diese genehmigt, so erhöht sich entsprechend das Ausgangsniveau des Netzbetreibers für dessen Erlösobergrenze. Wird ein solcher Zähler also vor Ablauf seiner kalkulatorischen Nutzungsdauer (20 Jahre) ausgebaut und verschrottet, so entgehen dem Netzbetreiber diese Erlöse.

Die Planung des Rollouts intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen sollte möglichst alle Aspekte in seiner Strategie berücksichtigen und daraus einen für den Netzbetreiber optimal aufgestellten logistischen Plan für seine Wechseltätigkeiten entwickeln.

Lösung

Der "Rolloutmanager" ist ein Tool, welches regulatorische, logistische, wirtschaftliche sowie eichrechtliche Prämissen zu einer optimalen Rollout-Strategie verknüpft. Es benötigt als Input eine überschaubare Anzahl unterschiedlicher Daten. Zu den Inputdaten zählen Angaben zu den einzelnen Zählern (Zählpunkt, Zählernummer, Zählerart, Anschaffungsdatum, Eichdatum, Adresse der Abnahmestelle etc.). Das Tool ist sehr mächtig und bietet unzählige Einstellmöglichkeiten, um die optimale Rollout-Strategie für Ihr Unternehmen zu finden. Bei der Umsetzung in der Praxis unterstützt das Tool, bei der Generierung von Zählerwechsellisten, welche in Ihrem ERP-System importiert werden können. So müssen Sie keine neue teuere Softwarelösung beschaffen und können die gewohnten und gut funktionierenden Zählerwechselprozesse beibehalten. 

Sollten Sie Unterstützung brauchen, können wir Sie bei der Strategiefindung begleiten.

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