Leistungen Rollout

Smart-Meter-Rollout

Wo Sie hin wollen, wissen Sie selbst. Wie Sie dahin gelangen, können wir Ihnen sagen.

Wir unterstützen Sie bei der Strategiefindung.
Durch das am 02.09.2016 beschlossene „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ (GDEW) sind die Netzbetreiber, welche sich bis zum 30.06.2017 als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei der Bundesnetzagentur angemeldet hatten, verpflichtet innerhalb der gesetzlichen Fristen und Vorgaben intelligente Messsysteme (iMSys) bzw. moderne Messeinrichtungen (mME) in ihrem Netzgebiet zu verbauen.
Die Zeitfenster sind fest, und durch die stetige Verzögerung der Zertifizierung von geeigneten Messsystemen durch das BSI verringert sich der zeitliche Handlungsrahmen für den Ausroller. Nach letzten Informationen des BSI ist auch zum 31. Januar 2019 der Rollout noch immer nicht offiziell gestartet, da weiterhin keine drei zertifizierten Gateways auf dem Markt existieren. Der Rollout der „kleineren“ iMSys (6.000 – 10.000 kWh Jahresverbrauch) sowie der „optionalen“ Wechsel (bei Zählern < 6.000 kWh Jahresverbrauch Tausch mind. gegen eine mME) soll spätestens 2020 beginnen. Spätestens im Jahr 2032 soll der gesamte Rollout abgeschlossen sein. Hinzu kommt die Vorgabe des GDEW, dass innerhalb der ersten drei Jahre (also bis Ende 2019) mindestens 10 % der Pflichteinbauten durchgeführt sein müssen. Diese Vorgaben stellen eine hohe logistische Herausforderung für den Netzbetreiber dar. Daneben gibt es viele weitere Punkte, die berücksichtigt werden müssen. 

Zunächst einmal muss festgestellt werden, welche Zähler der Wechselpflicht unterliegen (Einbaupflicht eines iMSys) und für welche die Option (Einbaupflicht einer mME, iMSys optional) gilt. Bei Gebäuden, die beide Zählervarianten enthalten, müsste entschieden werden, ob genau nach Mindestvoraussetzung gewechselt wird oder direkt alle Zähler durch ein iMSys ersetzt werden. Ein weiterer Einflussfaktor ist die Zählerart. Zurzeit gibt es grob unterteilt drei Arten von Zählern, die verbaut sind. Ein analoger Zähler verfügt über ein mechanisches Rollenzählwerk mit analoger Anzeige. Seine Eichfrist beträgt 16 Jahre, diese kann jedoch um jeweils 5 Jahre verlängert werden, wenn einige Stichproben einer Charge zur Prüfung geschickt werden und diese bestehen. Ein elektronischer Zähler ist etwas moderner und verfügt über eine digitale Anzeige des Zählerstandes. Seine Eichfrist beträgt 8 Jahre, jedoch ist auch hier eine Verlängerung der Eichfrist möglich. Nach letzten Informationen soll es ein Qualifikationsverfahren geben. Damit können moderne Messeinrichtungen eine Verlängerung der Eichfristen um bis zu acht Jahre erhalten. Ohne das bestandene Qualifikationsverfahren ist nur eine Verlängerung um maximal zwei Jahre möglich. Der sogenannte RLM-Zähler, ein elektronischer Zähler mit Speicherfähigkeit, der bereits heute – meist über Modem - fernausgelesen wird, wird in der Praxis meist direkt nach Ablauf der Ersteichfrist ausgetauscht. Diese Zählerart ist bei Abnehmern mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch verbaut. Je nach Zählerart ist also zu prüfen, wann die Eichfrist abläuft und ob der Zähler zu diesem Zeitpunkt im Rollout berücksichtigt und getauscht wird bzw. werden muss, oder ob dessen Eichfrist verlängert wird und er zunächst an Ort und Stelle verbleibt. 

Ein wichtiger Aspekt des Rollouts sind Kosten und Erlöse. Ein neuer Zähler und ein Gateway kosten Geld, ebenso die Einrichtung eines Systems für die Vernetzung und den Datenfluss. Auch die Tätigkeit des Zählerwechsels verursacht Kosten, z.B. Personalkosten für die Monteure. Auf der Erlösseite findet sich der Erlös für den Messstellenbetrieb des „alten“ Zählers, welcher über die Netzentgelte eingeholt wird. Der Erlös für die „neue“ Messeinrichtung fällt aus den Netzentgelten heraus und richtet sich nach dem Preisblatt des „neuen“ Messstellenbetreibers, welcher die gesetzlichen Preisobergrenzen einzuhalten hat. Hinzu kommen schließlich die kalkulatorischen Kosten, die ein alter Zähler gemäß Anreizregulierungsverordnung verursacht (sogenannte CAPEX) und die der Netzbetreiber in der Kostenprüfung der Regulierungsbehörde melden kann. Werden diese genehmigt, so erhöht sich entsprechend das Ausgangsniveau des Netzbetreibers für dessen Erlösobergrenze. Wird ein solcher Zähler also vor Ablauf seiner kalkulatorischen Nutzungsdauer (20 Jahre) ausgebaut und verschrottet, so entgehen dem Netzbetreiber diese Erlöse.

Die Planung des Rollouts intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen sollte möglichst alle Aspekte in seiner Strategie berücksichtigen und daraus einen für den Netzbetreiber optimal aufgestellten logistischen Plan für seine Wechseltätigkeiten entwickeln. Leider gibt es auf dem Markt zurzeit keinerlei vollständige Unterstützung für die Netzbetreiber. Zwar gibt es das eine oder andere Tool, welches die logistische Seite abdecken kann, und es wird auch Beratung angeboten, aber niemand konnte dem Netzbetreiber bislang eine komplette Strategie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile in Kombination mit dem logistischen Ansatz anbieten.
Das Ergebnis der Unterstützung durch unsere Experten ist ein wirtschaftlich, regulatorisch, eichrechtlich und logistisch optimierter Tourenplan für den Rollout, berechnet unter Berücksichtigung Ihrer strategischen Einstellungen und natürlich Ihrer Daten. Wenn der offizielle Startschuss erfolgen wird, haben Sie Ihre Hausaufgaben bereits erledigt und sind optimal aufgestellt, um aus der Pflicht eine Kür zu machen.
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